Die neue EU Urheberrechtsreform – Gedanken zu Auswirkungen auf den Beruf des Fotografen

Heute ist es tatsächlich gekommen, die neue EU Urheberrechtsreform ist beschlossene Sache. Irgendwie war mir das klar. Ja, vielleicht bin ich da zu pessimistisch eingestellt, aber spätestens nach unserem Telefonat letzte Woche mit der Politikerin Helga Trüpel wurde mir klar, worum es ihr und den anderen Politikern geht: alle sollen in eine Verwertungsgesellschaft. Und für diejenigen, die bisher nicht in einer solchen organisiert sind, „spielt man mit dem Gedanken, eine solche zu gründen“, so Frau Trüpel. Und da wurde mir ganz klar, dass die Reform kommen wird. Denn alle Schaffenden sollen verpflichtend in einer der Gesellschaften organisiert werden. Ob derjenige will, oder nicht.

Ist doch super, oder?

Nee, ganz und gar nicht. Eine Verwertungsgesellschaft a la GEMA würde mein bisheriges Business Modell obsolet machen. Denn ich lebe davon, dass ich Fotos zu einem Preis verkaufen kann, den ich bestimme und auch in voller Höhe bekomme. Die Abschlagszahlungen einer GEMA wären vergleichsweise so minimal, dass dies kein Business-Modell mehr wäre. Wenn ich es gewollt hätte, dass ich für ein Foto nur ein Centbetrag, vielleicht mal einen Euro, erhalte, wäre ich Stock-Fotograf bei Fotolia geworden. Aber das bin ich nicht und will ich nicht sein.

Aber warum überhaupt eine Verwertungsgesellschaft?

Diese Frage habe ich mir natürlich auch gestellt. Die Antwort wird sicherlich bald kommen. Meiner Meinung nach (und wenn ich den Netzpolitik Artikel dazu richtig verstanden habe) werden Google, Facebook und Co keine Lust haben, mit jedem einzelnen Urheber einen Vertrag auszuhandeln. Das wird zu mühsam sein. Daher wird der Vorschlag kommen, eine Gesellschaft zu gründen, die das pauschal für alle ihre Mitglieder mit den großen Konzernen regelt. Und damit dann die einzelnen Werke abgeglichen werden können, benötigt die Verwertungsgesellschaft eine Datenbank mit allen Werken ihrer Mitglieder, die sie dann den Konzernen für ihre Filter zur Verfügung stellen kann. Eine Art WhiteList. Alles was da drin ist, darf man dann nutzen. Wie genau die Vergütung dann von statten gehen soll, steht noch in den Sternen. Alles, was nicht in dieser Datenbank drin steht, wird künftig blockiert. Die Rechtsunsicherheit bei einem nicht lizensierten Inhalt ist für Google und Co dann Grund genug, diesen abzulehnen. Zu gefährlich, zu aufwendig, das nachzuprüfen. Das Resultat: Bist Du nicht Mitglied, hast Du Pech!

Was bedeutet das für mich als Fotograf?

Wenn es tatsächlich dazu kommen wird, dass die big player aka Google, Facebook und Co die Filtertechnologie inne haben und auch einsetzen werden, dass Verwertungsgesellschaften mit diesen Konzernen Verträge aushandeln, um damit die Filter mit Referenzmaterial zu bestücken, dann werde ich als einzelner Fotograf, der nicht in einer Verwertungsgesellschaft Mitglied ist, ein Problem bekommen. Das hätte zur Folge, dass meine Inhalte auf den besagten Plattformen schlichtweg nicht hochgeladen werden können. Und das wäre fatal.

Kunden-Szenario

Machen wir mal ein Beispiel: Ein Hotel beauftragt mich, neue Fotos von den Räumen etc. zu erstellen. Der Job ist gemacht, die Fotos fertig und dem Kunden ausgehändigt. So, wie das bisher auch ist. Nun kann der Kunde damit seine Website bestücken. Natürlich ist das Hotel auch auf Social Media Plattformen aktiv, wie zb Facebook oder Instagram. Und logischerweise wird dann das Hotel dort auch versuchen, die Fotos hochzuladen. Aber dies wird dann nicht mehr funktionieren, da die Fotos nicht in der Referenzdatenbank enthalten sind und der Uploadfilter die Fotos dementsprechend nicht akzeptiert. Und das findet mein Kunde ganz sicher echt besch***, hat er doch Geld dafür bezahlt.

Klar kann der Kunde dann sagen, dass ich doch in solch eine Verwertungsgesellschaft eintreten soll, damit er die Fotos wie gewohnt nutzen kann. Und ja, das könnte ich machen. Hätte dann zur Folge, dass jeder andere auf diesem Planeten die Fotos ebenfalls nutzen kann. Die Konkurrenz könnte sich schöne Landschafts- oder Stimmungsfotos schnappen und ebenfalls damit Werbung machen. Oder gar völlig branchenfremde Unternehmen, Websites, etc. nutzen dann die Fotos. Auf gut deutsch: die Fotos werden Freiwild. Und damit ist die Werbung für das Hotel im Eimer. Und dann bleibt die Frage übrig, ob das Hotel dann immer noch mich beauftragt, die Fotos zu schießen, wenn es doch keine Exklusivität mehr gibt.

Füttere den Honigtopf

Wird mich dann irgendein Kunde dafür bezahlen, Fotomaterial zu produzieren, welches in die Referenzdatenbank einer Verwertungsgesellschaft eingetragen wird, damit sie jeder nutzen kann? Ich befürchte, nein. Der Kunde wird argumentieren, dass ich einerseits von der Verwertungsgesellschaft Geld bekomme und er keinerlei Exklusivität mehr auf die Fotos hat. Wofür soll er mich denn noch bezahlen?

Freie Werke

Dann gibt es noch die freien Werke. Also die Fotos, die ich ohne speziellen Auftrag produziert habe und später dann einzeln verkaufe. Wie soll das künftig funktionieren? Klar, auf meiner eigenen Website kann ich die Fotos nach wie vor hochladen und präsentieren. Doch in SocialMedia Plattformen kann ich sie nicht mehr bewerben. Und in der Google Bildersuche werden sie auch nicht mehr auftauchen, wenn ich kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft bin. Somit wird die Monetarisierung dieser Fotos extrem erschwert. Wie sieht das eigentlich dann mit solchen Online-Shop aus wie zB Artflakes, wo jeder seine Fotos zum Verkauf anbieten kann? Die müssten doch laut Gesetz ebenfalls einen Uploadfilter einsetzen. Und dann? Bin ich wieder raus.

Ungebremster illegale Bildernutzung

Ursprünglich war das Ganze mal dazu gedacht, die Werke besser zu schützen, die Künstler besser zu vergüten aber auch die Nutzer besser zu schützen. Das wird sicherlich nicht der Fall sein. Denn mein größtes Problem, was ich habe, sind doch die Leute, die meine Fotos in der Regel von meiner eigenen Website runterladen und irgendwo wieder hochladen, publizieren und nutzen, ohne dabei mich je um Erlaubnis gefragt zu haben, geschweige denn, mich in irgendeiner Art bezahlt zu haben.

Ich nutze seit einiger Zeit Dienste wie Plaghunter, Copytrack und Pixsy und bin immer wieder entsetzt, wie oft Fotos von mir einfach illegal genutzt werden. Und nicht zu knapp. Das beliebteste Foto von mir, die Grazer Oper, ist in den letzten 2 Jahren rund 1000 Mal (!) auf irgendwelchen Seiten aufgetaucht. Einfach so. Wo bleibt da der Schutz für mich? Auch wenn es Upload-Filter gäbe, wird das nichts bringen. Denn die meisten Nutzungen sind auf irgendwelchen Websites, die keine Uploadfilter einsetzen würden. Wo ist also der Schutz? Was macht da genau die Urheberrechtsreform für mich? Gar nichts! Denn es werden weiterhin meine Fotos einfach so von meiner Website runtergeladen und illegal genutzt. Das wird die Reform nicht verhindern. Denn darauf geht sie gar nicht ein. Das kommt in der ganzen Reform gar nicht vor.

Fazit

Tja, wie soll das jetzt weitergehen? Ehrlich gesagt, habe ich da noch keine Ahnung. Wenn Ihr andere Gedanken dazu habt, bitte schreibt hier in die Kommentare Eure Meinung oder Ideen. Vielleicht mache ich ja auch einen Gedankenfehler. Habe ich was übersehen? Wer weiß einen Ausweg aus dieser Misere?

19 Responses

  1. Lieber Anna,

    vielen Dank für Deinen Blick auf die Dinge. Was ich dabei gefragt habe ist folgendes: Würde es bei Deinem Denkmodell einer Verwertungsgemeinschaft nicht auch die Möglichkeit wie schon bei der GEMA geben, dass Du auch rechtefreie Werke produzieren und anbieten kannst? Oder wäre die dann sozusagen Creative Commons bzw. müssten so gekennzeichnet werden, um nicht die Fänge der Verwertung zu geraten?

    Zum Glück braucht es ja noch, bis das Ganze in nationales Recht umgesetzt ist und da Euer Sitz ja Estland ist und man dort mehr auf dem Kasten hat als bei uns in Sachen Digitalisierung solltest Du wohl erstmal abwarten, was am Ende wirklich bei rauskommt.

    Viele Grüße,
    Björn

    1. Hi Björn,

      danke für Deinen Kommentar. Zu Deiner Frage: bei der GEMA bist Du verpflichtet, alles zu lizensieren. Da gibt es keine Ausnahme. Und das wäre für mich dann ein großes Problem. Denn ich will auf keinen Fall alle meine Fotos in so einer Gesellschaft haben.

      Was Estland angeht – da könntest Du Recht haben. Das ist noch so ein Hoffnungsschimmer. Aber es bringt ja so gesehen nichts. Und das ist ja auch die Problematik bei der EU. Jedes Land wird das dann anders umsetzen. Und dann? Wie sieht dann die Nutzung im Web aus? Geoblocking und Co werden dann noch stärker sein. Da wird mir dann Estland als digitaler Vorreiter auch nichts nutzen, wenn ich zB deutsche Kunden habe.

      Liebe Grüße

      1. Einspruch: Als Gema-Mitglied entscheidest Du selbst, welche Werke Du anmeldest und welche nicht.

  2. Interessanter Gedanke, wobei ich weiterdenkend einige Schwierigkeiten dabei sehe, wenn man das mal weiterdenkt: Das würde zwangsweise bedeuten, dass Privatpersonen ja gar nichts mehr auf sozialen Netzwerken hochladen können, weil sie ihre Bilder zunächst einmal irgendwo whitelisten müssten. Sprich, jeder Mensch müsste einer VG beitreten so wie jeder Mensch einer Krankenkasse beitreten muss (in unseren Kreisen)…

    1. Und das ist das Problem. Frau Trüpel ist zwar der Meinung, dass genau das geschehen soll, also jeder Mensch tritt einer VG bei, eine Art Zwangsmitgliedschaft. Aber in der Realität sehe ich da eher Schwierigkeiten.

  3. Ich vermute, dass es eher dazu kommt, dass man in den Metadaten der Bilder einfach die Lizenz für Facebook und Co. eintragen wird. Dann werden alle Bilder mit der falschen Lizenz gesperrt. Facebook wird sagen: Wir haben alles gemacht, was vorgeschrieben wird und das Geld lieber in Anwälte als in Verwertungsgesellschaften investieren. Und naja, wenn ich deine Fotos hochladen will, überschreiben ich deine Lizenz. Da das dann Urkundenfälschung und kein Urheberrechtsproblem ist, wird Facebook und Co das egal sein. Am Ende haben wir wieder genau das gleiche wie vorher. Einfach nur mehr Arbeit.

  4. Und dann gibt’s noch die VG Bild Kunst. Die nimmst sich das Recht raus, nur Leute mit entsprechendem Umsatz in dem Metier aufzunehmen. Momentan gibt’s also gar keine VG für Bilder für Kleinverdiener oder Hobbyisten

    1. Hi Oliver, danke für Dein Kommentar und die Info. Das wusste ich so auch noch nicht. Es ist eben vieles unklar…

    2. Hallo Oliver, schau mal in den Kommentar von Heike. Da steht was anderes zu Thema Mindestumsatz. Sie hat auch ne Menge Links dazu geschrieben…

  5. Tja, in diesem Artikel sind soviele Missverständnisse – anbei einige Anmerkungen dazu:

    »à la GEMA« zeigt, dass der Grundgedanke einer Verwertungsgesellschaft offenbar völliges #Neuland ist.

    Das eine sind Honorare, die (hoffentlich) jeder Fotograf mit seinen Kunden und Auftraggebern für individuelle Rechteübertragungen bzw. Aufträge aushandelt und erhält: Für Erstrechte, Nutzungsrechte, Auftragsproduktionen.

    Das andere – und da kommen Verwertungsgesellschaften ins Spiel – sind pauschale Rechtewahrnehmungen (z.B. Kopierabgabe inkl. Privatkopie, Geräteabgabe etc.), die Verwertungsgesellschaften treuhänderisch und unter Aufsicht des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) für Urheber wahrnehmen und anteilig nach Meldung der Jahreskompletthonorare an die Urheber ausschütten. So auch die VG Bildkunst.

    Bei der pauschalen Rechtewahrnehmung geht es *nicht* darum, jedes einzelne Bild zu melden – und schon gar nicht darum, dass eine »Verwertungsgesellschaft à la GEMA« funktioniert wie eine Art Spotify für Bilder, wie in diesem Beitrag fälschlich unterstellt. Wie oben schon geschrieben: Die Jahreshonorare zählen und müssen zu bestimmten Stichtagen gemeldet werden.

    Übrigens stimmt auch die Info nicht, dass die VG BildKunst erst ab einen bestimmten Umsatz Mitglieder aufnimmt. Die VG steht ausdrücklich auch Berufsanfängern offen, sortiert die Mitglieder in drei Berufsgruppen – und Mitglieder können jederzeit die VG verlassen. Mehr Informationen dazu hier: https://www.bildkunst.de/service/mitglied-werden/wie-werde-ich-mitglied.html

    (Kann es sein, dass die VG BildKunst mit der KSK/Künstersozialkasse verwechselt wurde? Dort gibt es in der Tat ein Einkommensuntergrenze, die bei einer Aufnahme zu beachten ist – und für Berufsanfänger drei Jahre lang gilt.)

    Andere Spielregeln gelten, wenn ein Bildkünstler, Fotograf, Maler mit der VG Bild einen Wahrnehmungsvertrag abschließt, der sich auf sein komplettes Werk und dessen Lizenzierung bezieht – wie z.B. Marc Chagall. Fotos der von ihm gestalteten Fenster der Mainzer Stephanskirche dürfen ohne Genehmigung und Honorarzahlung an die VG Bildkunst nicht kommerziell genutzt werden. (Honorare richten sich dann nach Auflage, Abbildungsgröße, Nutzungszweck, werden für eine einmalige Nutzung berechnet.)

    Die Website der VG Bild-Kunst bietet viele weiterführende Informationen:
    https://www.bildkunst.de/index.html

    Für Informationen über Aufgaben, Gliederung und Funktionen der Verwertungsgesellschaften hilft das Verwertungsgesellschaftsgesetz, es ist hier zu finden:
    https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/BJNR119010016.html

    Allgemeine Informationen über Verwertungsgesellschaften gibt es auch bei Wikipedia (inklusive einer Menge zusätzlicher Links): https://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft

    PS: Ich bin Mitglied der VG BildKunst ebenso wie der VG Wort, weil ich in beiden Arbeitsbereichen tätig bin. 😉

    1. Hallo Heiki,

      vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar. Ich befürchte, dass ich in meinem Artikel nicht klar genug ausgedrückt habe, worum es mir geht und was ich genau meine. Das mit den Missverständnissen schein wohl so zu sein 😉

      >> »à la GEMA« zeigt, dass der Grundgedanke einer Verwertungsgesellschaft offenbar völliges #Neuland ist.<<

      Das ist kein Neuland für mich. Ich bin zwar nicht Mitglied in einer VG, weiß aber durchaus, wie sie funktionieren und was für Aufgaben sie hat. Was ich damit meinte ist folgendes: Wenn Du Mitglied bist in der GEMA, musst Du alles, aber auch alles, registrieren. Da gibt es keine Auswahl, dieses Werk ja, ein anderes nein. Und das ist für mich schon mal ein No-Go.

      Vielleicht hätte ich auch nicht Verwertungsgesellschaft schreiben sollen, sondern Upload-Filter-Referenzdatenbank-Anbieter. Und diese gibt es zur Zeit ja noch nicht. Das sind Zukunftszenarien, die Frau Trüpel geschildert hat. Ist also nicht auf meinem Mist gewachsen. Sie hat klar geäußert, dass sie solch ein Upload-Filter-Referenzdatenbank-Anbieter – sie nannte es Verwertungsgesellschaft – gründen wollen, in denen ALLE Mitglied werden sollen. Also eine Art Zwangsmitgliedschaft. Was das nächste No-Go wäre. Also eine Zwangsmitgliedschaft, in der Du alle Deine Werke registrieren musst, ob Du willst, oder nicht.

      Es geht in meinem Artikel NICHT um die bestehenden VGs, erst recht nicht um VG Bild Kunst oder VG Wort. Das ist schön, wenn Du bei denen Mitglied bist und anscheinend ja auch sehr zufrieden bist. Das ist toll. Aber hier geht es um die Zukunft und das, was da kommen wird. Und das macht mir ehrlich gesagt Sorgen.

      Wie das Ganze technisch aussehen wird und das dies, meiner Meinung nach, schier unmöglich ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ebenso, wie das ganze finanziert werden soll. Google und Co werden sicherlich nicht freiwillig Geld zahlen. Und wer soll es machen? Woher soll das Geld auf einmal kommen? Das Ziel, welches verfolgt wird von der Politik, ist definitiv kein gutes. Das ist weit weg von dem, was eigentlich diese Reform machen sollte. Denn meine Fotos werden nach wie vor illegal genutzt werden. Das wird auch der Upload-Filter nichts verhindern…

      PS: Habe mir Deine Website angeschaut und finde Dein Portfolio großartig ?

  6. Moin – mich stören ehrlich gesagt diese enorm aufgeblähten Szenarien ziemlich: Nimm das Beispiel Zählpixel der VG Wort für ein simples System, das bereits seit Jahren funktioniert.
    Diese Zählpixel werden individuell auf Antrag an die Mitglieder der VG Wort vergeben, existieren als kryptische Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nur ein einziges Mal – und werden vom Autor an einen online zu veröffentlichenden Text drangehängt. Einziger Bezug zu einer Person: Kennzeichnung des Autors (analog zur Werkbindung im hiesigen Urheberrecht an die Person des Autors).
    Simpel ausgedrückt, zählt dieser Pixel ausschließlich die Zugriffe auf den Text – und diese Zahl ist Grundlage des Verteilungsschlüssels.
    (Man muss nicht immer das Rad neu erfinden, wenn es schon Dinge gibt, die man »aufbohren« kann. Datenschutzkonform übrigens, weil der Zählpixel keinen Rückschluss über Daten des Zugreifenden liefert. Nur der Zugriff selbst … 😉 …)

    Und aus reichlich Erfahrung zitiere ich mal einen Freund, der mit alldem nichts zu tun hat als Versicherungsmakler: »Wer klauen will, der klaut – entscheidend ist das Maß der kriminellen Energie.« 😉

    PS: Danke – hinsichtlich Portfolio 😉

    1. Hallo Heike, das mag sein, dass das für Text seit Jahren funktioniert. Aber auch nur bedingt. Das ist vom Mechanismus her noch sehr klassisch gedacht. SocialMedia Kanäle sind damit doch ausgeschlossen. Wüsste nicht, wie das zB auf Twitter funktionieren soll. Ein Tweet kann durchaus eine Schöpfungshöhe haben! Oder geht das da auch mit dem Zählpixel? Oder nehmen wir das Beispiel, was sehr populär ist, dass Leute ein Teil eines Textes kopieren, auf einen farbigen Hintergrund setzen und bei Instagram posten. Dann ist der Zählpixel doch auch weg, oder? Und das machen die Menschen nicht aus Boshaftigkeit oder mit kriminellen Energien. Das machen sie, weil sie es gut finden und sich überhaupt keine Gedanken machen. Und selbst wenn der Autor dabei genannt wird, erfasst das der Zählerpixel nicht. Und wie soll das bei Fotos gehen?

      Und Verteilerschlüssel ist auch in vielen Aspekten nicht die richtige Vergütung. Was bei der ganzen Diskussion oft vergessen wird, ist die Tatsachse, dass die Urheber nicht in der Minderheit sind, sonder die Mehrzeit der Menschen. Lies Dir dazu mal auch diesen Artikel durch: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Urheberrechtsreform-Angriff-auf-den-gesunden-Programmiererverstand-4351558.html

      Und dann kommt der Aspekt, der sehr wichtig ist und den viele auch immer wieder vergessen: nicht jeder will in eine VG eintreten! Und das aus verschiedenen Gründen. Es gibt oftmals Werke, bei denen es erstmal keinerlei Vergütung/Honorar gab, weil es freie Arbeiten sind. Wenn ich das dann bei einer VG registriere, kann es doch auch genutzt werden und ich erhalte über einen Vergütungsschlüssel ein wahrscheinlich sehr geringen Betrag. Bitte korrigiere mich, wenn ich da einen Denkfehler mache. Aber das wäre definitiv nicht in meinem Interesse. Und genau das habe ich gemeint mit Business-Modell. Viele Fotografen leben doch von der Einzellizensierung, bei denen man ein vernünftiges Honorar erhält für eine einmalige Nutzung.

      Sorry, aber ich befürchte, dass wir das Rad neu erfinden müssen. Und das wird nicht lustig werden. Denk doch mal, was mit Deinen Fotos passiert. Und überlege mal, was die Konzerne, die nun die Aufgabe haben, Lösungen zu schaffen, machen werden. Einfach wird das nicht…

  7. Der Denkfehler besteht darin, dass du in Entweder-Oder denkst und offenbar Einzellizenzierung durch Pauschallizenzierung ersetzt. Beides sind unterschiedliche Systeme, die auch bislang schon parallel existieren (und das auch weiterhin werden).

    Ersteres bezieht sich auf die Wahrnehmung von Erstrechten durch Dich – einem Kunden gegenüber. Letzteres ausschließlich auf diejenigen Rechte, die man als Urheber nicht individuell wahrnehmen und nachverfolgen *kann*. (Bibliothekstantieme, Kopierabgabe etc. im Fall der VG BildKunst z.B.)

    Was deine Einlassungen zum Zählpixel angeht und die Frage nach Fotos: hier kommen steganografische Verfahren ins Spiel, Digitale Wasserzeichen etc. – nichts Neues, auch das gibt es längst. Hausaufgaben für Entwickler und Programmierer… mit dem Aspekt neuer Geschäfte statt „gehtnichtmachenwirnichthamwernich“.
    😉

    1. >> Beides sind unterschiedliche Systeme, die auch bislang schon parallel existieren (und das auch weiterhin werden).<<
      hmm, da sind die Aussagen der Politik klar anders. Gerade erst hat das EU Parlament deutlich gemacht, wenn Deutschland versucht, Upload-Filter zu verhindern, werden DE Strafen zahlen müssen. Und Frau Trüpel hat mir gegenüber ebenfalls das gleiche gesagt. Es soll eine Zwangsmitgliedschaft für alle geben.

      Überlege doch mal weiter und ruhe Dich nicht auf den jetzigen "läuft-doch-alles"-Systemen aus. Das wird es in Zukunft so nicht mehr geben! Überlege Dir doch mal, wie das aussieht, wenn ich Fotos mit digitalen Wasserzeichen versehe. Woher weiß welche Plattform, wer mit den Fotos was machen darf, und wer nicht? Wie soll das gehen? Wer soll das verwalten? Wie sieht die Datenbank aus?

      Es werden nicht auf einmal ein paar mehr Leute in der VG Bild sein. Es kommen ganz andere Probleme auf uns zu. Das Web hört doch an der DE Grenze nicht auf. Aber jedes Land in der EU darf seine eigenen Spielregeln im Rahmen der EU-Richtlinien definieren. Allein das wird ein Chaos geben.

      Die bisherigen Mechanismen werden da definitiv nicht ausreichen. Und technisch ist das wirklich nicht trivial, wenn Du mal länger drüber nachdenkst, was es denn für Szenarien von Nutzung gibt.

    2. Hallo Heike!

      Also das Zählpixel der VGWort bietet meines Wissens überhaupt keinen Schutz, was das (Raub)Kopieren von Texten anbelangt. Es ist einzig allein dazu da, die Zugriffe zu zählen, um am Ende des Jahres feststellen zu können, ob es genügend Zugriffe gegeben hat, um in den Genuss einer Ausschüttung zu kommen.

      Dass die VGWort das Internet crawled, um Raubkopien zu finden, wäre mir völlig neu!

      Und noch etwas: wenn ich oder irgend jemand anderer den Text eines meiner Artikel bei FB reinkopiert, passiert rein gar nichts. Und das wird es auch nach Artikel 13 nicht. Will heißen: Texte und Bilder kannst du nicht vergleichen!

      Zu Bildern hat Anna meiner Meinung nach alles gesagt: ohne dem registrieren der eigenen Bilder bei einer Verwertungsgesellschaft ist zu befürchten, dass meine Bilder dann eben auf Plattformen wie FB etc. einfach nicht mehr angenommen werden. Wenn ich sie aber registriere, gebe ich die Verwertung der Bilder komplett aus der Hand.

      Ich habe also gar keine andere Wahl, als meine Bilder zu registrieren, wenn ich z.B. einem Kunden ermöglichen will, dass er sie selber auf seiner FB-Seite hochladen kann. Sollten das Bilder eines Hotels sein, wird das nicht schlimm sein, bei Bildern einer Region aber sehr wohl – daran könnten auch andere interessiert sein.

      Gerne lasse ich mich eines besseren belehren, weil so, wie ich das aktuell interpretiere, finde ich das absolut keine Verbesserung sondern eine klare Verschlechterung der Urheber.

      Have fun
      Horst

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